Liebe Mitglieder des KFC Uerdingen 05,
gemäß § 11 Abs. 5 der Satzung lädt der Vorstand hiermit alle Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung (OMV) ein.
Datum: Freitag, 20. März 2026
Beginn: 19:05 Uhr (Einlass ab 18:00 Uhr)
Ort: Visaal Event Location, Obergath 154, 47805 Krefeld
TAGESORDNUNG
- Eröffnung und Formalia
- Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden Norbert Philipp
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit.
- Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 25.02.2026
- Berichte der Organe
- Bericht des Vorstands
- Bericht des Verwaltungsrats
- Aussprache zu den Berichten
- Entlastung der Organe
- Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
- Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrats
- Wahl des Ehrenrats (§ 14 der Satzung)
- Wahl des Verwaltungsrats (auf Vorschlag des neu gewählten Ehrenrats gemäß § 12 der Satzung)
- Beschlussfassung einer neuen Beitragsordnung
- Beschlussfassung über die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge gemäß § 9 der Satzung
- Anträge der Mitglieder
- Ehrungen und Ernennungen
- Ehrung langjähriger Mitglieder
- Ernennung von Ehrenmitgliedern gemäß § 14 der Satzung
- Verschiedenes
Wichtige Hinweise:
- Teilnahmerecht: Alle Mitglieder des Vereins, einschließlich der jugendlichen Mitglieder, sind zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung berechtigt. Bitte bringen Sie Ihren Mitgliedsausweis und einen gültigen Lichtbildausweis zur Einlasskontrolle mit.
- Das Protokoll der außerordentlichen Mitgliederversammlung kann via Mail über info@kfc05.de angefordert werden.
- Antragsfrist: Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung müssen gemäß § 11 Abs. 7 der Satzung spätestens eine Woche vor der Versammlung (bis zum 13. März 2026, 24:00 Uhr) schriftlich und mit einer Begründung versehen in der Geschäftsstelle (Kreuzweg 64, 47809 Krefeld) eingegangen sein.
- Kandidaturen Ehrenrat: Volljährige Mitglieder, die sich für eine Position im Ehrenrat zur Wahl stellen möchten, sollten ihre Kandidatur bis spätestens drei Tage vor der Versammlung (Eingang bis zum 17. März 2026, 24:00 Uhr) schriftlich der Geschäftsstelle (Kreuzweg 64, 47809 Krefeld) oder in Textform (per E-Mail) an den Vorstandsvorsitzenden Norbert Philipp melden (norbert.philipp@kfc05.de). Darüber hinaus bleiben Kandidaturen in der Mitgliederversammlung jedoch möglich und sind dem Versammlungsleiter bekannt zu geben. Auf die Anforderungen an Mitglieder des Ehrenrates nach § 14 Abs. 2 der Satzung wird hingewiesen.
- Kandidaturen Verwaltungsrat: Volljährige Mitglieder, die sich für eine Position im Verwaltungsrat zur Wahl stellen möchten, sollten ihre Kandidatur bis spätestens drei Tage vor der Versammlung (Eingang bis zum 17. März 2026, 24:00 Uhr) schriftlich der Geschäftsstelle (Kreuzweg 64, 47809 Krefeld) oder in Textform (per E-Mail) an den Vorstandsvorsitzenden Norbert Philipp melden (norbert.philipp@kfc05.de). Darüber hinaus bleiben Kandidatenmeldungen bis zur vorgesehenen Pause in der Mitgliederversammlung jedoch möglich und sind dem Versammlungsleiter bekannt zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Ehrenrates gewählt werden.
- Einladungsfrist: Diese Einladung erfolgt satzungsgemäß unter Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist durch Veröffentlichung auf der offiziellen Homepage des Vereins.
- Zu TOP 8: Beschlussfassung einer neuen Beitragsordnung
Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung eine Anpassung der Beitragsordnung vor, um die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Vereins nachhaltig zu sichern, die gestiegenen Kosten im Spiel- und Trainingsbetrieb – insbesondere im Jugendbereich – angemessen zu berücksichtigen und die Nutzung des Förderleistungszentrums dauerhaft zu gewährleisten.
Die Anpassung des Beitrags für die aktiven Jugendspieler ist erforderlich, weil das bisher separat über den Kooperationspartner SC Krefeld 05 e.V. abgerechnete Nutzungsentgelt für das Förderleistungszentrum künftig direkt über den KFC Uerdingen 05 e.V. zu einem vergünstigtem Kostenbeitrag von 20 € erhoben wird. Zugleich sollen die Beiträge systematisch strukturiert werden (Aufteilung in allgemeinen Mitgliedsbeitrag und abteilungsspezifischen Beitrag der Fußballjugend), um den Anforderungen an eine transparente Beitragsgestaltung sowie möglichen zukünftigen umsatzsteuerlichen Vorgaben zu entsprechen.
Die vorgeschlagene Beitragsordnung betrifft insbesondere die aktiven Jugendspieler sowie die passiven Mitglieder (voller und ermäßigter Beitragssatz sowie Familienmitgliedschaft) und soll zum 01.04.2026 in Kraft treten.
Krefeld, den 5. März 2026
Für den Vorstand
gez. Norbert Philipp
(Vorsitzender)
gez. Dirk Mewesen
(stv. Vorsitzender)
Mitgliedsbeiträge – gültig ab 01.04.2026
| Aktive Mitglieder | Jahresbeitrag | Aufnahmegebühr | Veränderung |
| Volljährige Mitglieder, die nicht der Jugendabteilung angehören¹ | 125,00 € | 150,00 € | Keine |
| Mitglieder der Jugendabteilung bis einschließlich U19² | 175,00 € (Mitgliedsbeitrag) zzgl. monatlich 20,00 € (Abteilungsbeitrag Jugend) | 150,00 € | +50 € -10 € p.M. |
| Passive Mitglieder | Jahresbeitrag | Aufnahmegebühr | Veränderung |
| Voller Beitragssatz | 125,00 € | keine | + 25 € |
| Ermäßigter Beitragssatz³ | 80,00 € | keine | + 25 € |
| Kinder bis zum 18. Lebensjahr | 19,05 € | keine | keine |
| Familienmitgliedschaft⁴ | 170,00 € | keine | + 37 € |
Hinweise:
- Ausgenommen sind Vertrags- bzw. Lizenzspieler.
- Der Beitrag für Mitglieder der Jugendabteilung setzt sich zusammen aus dem Mitgliedsbeitrag und dem abteilungsspezifischen Beitrag Jugend, der die verpflichtende Nutzung des Förderleistungszentrums des SC Krefeld 05 (FLZ) beinhaltet. Die Beiträge werden vollständig über den KFC Uerdingen 05 e.V. erhoben und abgerechnet. Die Teilnahme am Förderleistungszentrum ist für alle Mitglieder der Jugendabteilung verpflichtend. Der abteilungsspezifische Beitrag stellt ein gesondertes Entgelt für die Inanspruchnahme der abteilungsspezifischen Leistungen dar. Sollte für diesen Beitrag künftig eine gesetzliche Umsatzsteuerpflicht eintreten oder sich der anzuwendende Umsatzsteuersatz ändern, wird der abteilungsspezifische Beitrag automatisch entsprechend angepasst. In diesem Fall wird der Verein die Mitglieder in geeigneter Form über die Anpassung informieren.
- Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Schüler, Studenten, Rentner, Schwerbehinderte (ab GdB 50 %), Arbeitssuchende und Personen im Bundesfreiwilligendienst („Bufdi“).
- Die Familienmitgliedschaft umfasst maximal 2 Erziehungsberechtigte und minderjährige Kinder aus demselben Hausstand.
Kosten und Gebühren (unverändert)
| Leistung/Gebühr | Betrag |
| Bearbeitungskosten für Zusendung Ersatzmitgliedsausweis bei Verlust | 15,00 € |
| Kosten bei erster Mahnung | 100 % sämtlicher Bankkosten bei Rücklastschrift, mindestens aber 3,00 € |
| Bearbeitungskosten bei zweiter Mahnung | zusätzlich 5,00 € |
| Bearbeitungskosten bei dritter Mahnung | zusätzlich 9,05 € |
| Bearbeitungskosten bei vierter Mahnung / gleichsam Vereinsausschluss | zusätzlich 19,05 € |
| Kosten eines Inkassoverfahrens | zusätzlich 100 % der Vereinsauslagen |


