Der Verein ist verschiedene Gremien gegliedert. Die Mitglieder von Verwaltungsrat und Ehrenrat werden auf der Mitgliederversammlung gewählt. Hier folgt eine Übersicht, wer unsere Entscheidungsträger sind und welche Aufgaben sie haben.
Die vollständige Vereinssatzung kann hier heruntergeladen werden.
Für Transparenz und intensiven Austausch: Unser Vorstand tritt für Anfragen, Anmerkungen und Kritik auch via E-Mail mit euch in den Dialog. Schreibt dazu einfach euer Anliegen an mitglieder@kfc05.de!
Die Vereinsgremien im Detail
Name | Position |
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Thomas Platzer | Vorsitzender |
Peter Kahstein | stellv. Vorsitzender |
Dirk Röthig | Vorstand |
Der Vorstand leitet unseren Verein und ist dafür verantwortlich, dass alle Aufgaben im Verein erledigt werden. Er vertritt den Verein auch nach außen, zum Beispiel vor Gericht. Der Vorstand muss mindestens aus drei Personen bestehen: dem 1. Vorsitzenden, einem oder zwei Stellvertretern und bis zu fünf weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Verwaltungsrat für drei Jahre gewählt. Zu den Aufgaben des Vorstands gehören unter anderem:
- Verwaltung der Finanzen,
- die Vereinsjugend und
- die sportliche Leitung.
Der Vorstand muss bei wichtigen Entscheidungen, wie zum Beispiel dem Kauf oder Verkauf von Grundstücken, die Zustimmung vom Verwaltungsrat einholen. Der Vorstand muss sich an die Gesetze halten und sorgfältig mit dem Geld des Vereins umgehen. Außerdem muss er sicherstellen, dass alle Regeln im Bereich der Arbeit, der Steuern und der Sozialversicherung eingehalten werden.

Name | Position |
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Nils Gehlings | Vorsitzender des Verwaltungsrats |
Harald Udo Grassen | stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrats |
Mohammadi Akhabach | Mitglied des Verwaltungsrats |
Klaus Bäcker | Mitglied des Verwaltungsrats |
Frank Hucken | Mitglied des Verwaltungsrats |
Der Verwaltungsrat spielt eine wichtige Rolle bei der Kontrolle und Überwachung des Vorstands. Er besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Ehrenrats für drei Jahre gewählt werden. Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und bis zu zwei Stellvertreter.
Der Verwaltungsrat bestellt den Vorsitzenden des Vorstands und die weiteren Vorstandsmitglieder auf Vorschlag des Vorsitzenden. Er entscheidet auch, ob die Vorstandsmitglieder ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig sind. Der Verwaltungsrat genehmigt den Finanzplan des Vereins und stellt den Jahresabschluss fest. Er kann den Vorstand auch abberufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Zudem kontrolliert der Verwaltungsrat die Wahrnehmung der Vereinsaufgaben durch den Vorstand und vertritt den Verein gegenüber dem Vorstand.

Name | Position |
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Sven Hartmann | Vorsitzender des Ehrenrats |
Rolf Haferbengs | Mitglied des Ehrenrats |
Frank Strater | Mitglied des Ehrenrats |
Dr. Herbert Steinhauer | Ehrenvorsitzender des Ehrenrats |
Der Ehrenrat setzt sich für ein harmonisches Vereinsleben ein und achtet dabei auf die Vereinssatzung und die Tradition des Vereins. Er besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die in der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt werden. Die Mitglieder des Ehrenrats wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden, der die Sitzungen leitet. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Mitglieder durch ihre Arbeit im Verein oder durch verdienstvolles Verhalten über ausreichend Wissen über das Vereinsleben verfügen. Mitglieder des Vorstands und des Verwaltungsrates dürfen nicht im Ehrenrat sein.
Zu den Aufgaben des Ehrenrats gehören:
- Vorschläge für die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats an die Mitgliederversammlung machen
- bei Ausschlüssen von Mitgliedern mitwirken
- bei Vorschlägen des Vorstands für eine Ehrenmitgliedschaft oder die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden mitbestimmen