Gremien & Satzung

Der Verein ist verschiedene Gremien gegliedert. Die Mitglieder von Verwaltungsrat und Ehrenrat werden auf der Mitgliederversammlung gewählt. Hier folgt eine Übersicht, wer unsere Entscheidungsträger sind und welche Aufgaben sie haben.

Die vollständige Vereinssatzung kann hier heruntergeladen werden.

Für Transparenz und intensiven Austausch: Unser Vorstand tritt für Anfragen, Anmerkungen und Kritik auch via E-Mail mit euch in den Dialog. Schreibt dazu einfach euer Anliegen an info@kfc05.de

Die Vereinsgremien im Detail

Dirk Mewesen, Manuel Kölker, André Brinkhoff, Norbert Philipp, Yvonne Zell und Stefan Wagner sind der neue Vorstand des KFC Uerdingen 05 e.V..
Dem Vorstand gehören Dirk Mewesen, Manuel Kölker, André Brinkhoff, Norbert Philipp, Yvonne Zell und Stefan Wagner (von links) an.
NamePosition
Norbert PhilippVorsitzender
Dirk Mewesen (Finanzen)Vorstand
Yvonne Zell (Sponsoring, Events & Hospitality)Vorstand
André Brinkhoff (Organisation)Vorstand
Manuel Kölker (Kommunikation)Vorstand
Stefan Wagner (Jugend)Vorstand

Der Vorstand leitet unseren Verein und ist dafür verantwortlich, dass alle Aufgaben im Verein erledigt werden. Er vertritt den Verein auch nach außen, zum Beispiel vor Gericht. Der Vorstand muss mindestens aus drei Personen bestehen: dem 1. Vorsitzenden, einem oder zwei Stellvertretern und bis zu fünf weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Verwaltungsrat für drei Jahre gewählt. Zu den Aufgaben des Vorstands gehören unter anderem:

  • Verwaltung der Finanzen,
  • die Vereinsjugend und
  • die sportliche Leitung.

Der Vorstand muss bei wichtigen Entscheidungen, wie zum Beispiel dem Kauf oder Verkauf von Grundstücken, die Zustimmung vom Verwaltungsrat einholen. Der Vorstand muss sich an die Gesetze halten und sorgfältig mit dem Geld des Vereins umgehen. Außerdem muss er sicherstellen, dass alle Regeln im Bereich der Arbeit, der Steuern und der Sozialversicherung eingehalten werden.

Dem Verwaltungsrat des KFC Uedingen 05 e.V. gehören Jörg Heydel, Eberhard Stock, Jörg Wieczorek, Christoph Pietsch und Tim Finke (von links) an.
Dem Verwaltungsrat gehören Jörg Heydel, Eberhard Stock, Jörg Wieczorek, Christoph Pietsch und Tim Finke (von links) an.
Name
Jörg Wieczorek (Vorsitzender)
Eberhard Stock (Stellvertreter)
Tim Finke
Jörg Heydel
Christoph Pietsch

Der Verwaltungsrat spielt eine wichtige Rolle bei der Kontrolle und Überwachung des Vorstands. Er besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Ehrenrats für drei Jahre gewählt werden. Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und bis zu zwei Stellvertreter.

Der Verwaltungsrat bestellt den Vorsitzenden des Vorstands und die weiteren Vorstandsmitglieder auf Vorschlag des Vorsitzenden. Er entscheidet auch, ob die Vorstandsmitglieder ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig sind. Der Verwaltungsrat genehmigt den Finanzplan des Vereins und stellt den Jahresabschluss fest. Er kann den Vorstand auch abberufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Zudem kontrolliert der Verwaltungsrat die Wahrnehmung der Vereinsaufgaben durch den Vorstand und vertritt den Verein gegenüber dem Vorstand.

KFC Ehrenrat 2026
Der Ehrenrat gehören von links an: Frank Strater, Marius Savic, Christian Walter, Christoph Dahmen, Jörg Gredig, Michael Föllmer (abwesend: Christoph Epping)
Name
Christian Walter
Christoph Dahmen
Christoph Epping
Michael Föllmer
Jörg Gredig
Marius Savic
Frank Strater

Der Ehrenrat setzt sich für ein harmonisches Vereinsleben ein und achtet dabei auf die Vereinssatzung und die Tradition des Vereins. Er besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die in der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt werden. Die Mitglieder des Ehrenrats wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden, der die Sitzungen leitet. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, sollten die Mitglieder durch ihre Arbeit im Verein oder durch verdienstvolles Verhalten über ausreichend Wissen über das Vereinsleben verfügen. Mitglieder des Vorstands und des Verwaltungsrates dürfen nicht im Ehrenrat sein.

Zu den Aufgaben des Ehrenrats gehören:

  • Vorschläge für die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats an die Mitgliederversammlung machen
  • bei Ausschlüssen von Mitgliedern mitwirken
  • bei Vorschlägen des Vorstands für eine Ehrenmitgliedschaft oder die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden mitbestimmen
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