Christoph Epping, Jörg Gredig und Udo van Koll bitten um eine weitere Unterstützung in Sachen Mitgliederbegehren für eine Mitgliederversammlung. „Den letzten Schritt gemeinsam gehen“, sagen sie auf ihrer Website https://mitgliederantrag-kfc.de/.
„Liebe Mitstreiter für eine gute Zukunft des KFC, nachdem wir am 5. August 2025 den Beschluss des Amtsgerichts Krefeld zu unserem Antrag vom 5. Juni 2025 erhalten hatten, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 22. Oktober 2025 seine Entscheidung verkündet. Bedauerlicherweise wurde der Beschluss des Amtsgerichtes Krefeld in einem Punkt als fehlerhaft bewertet. Deshalb müssen wir Euch noch einmal um Eure Unterstützung bitten. Wir müssen noch einen letzten Schritt gehen, damit unser Verein eine von den Mitgliedern demokratisch getragene Führung erhält“, sagt das Trio.
Sie teilen mit, dass das Mitgliederbegehren erfolgreich war und der Vorstand verpflichtet wäre, zu einer Mitgliederversammlung selbst einzuladen. „Da er sich weiterhin weigert, muss das Amtsgericht Krefeld dazu ermächtigen, aus dem Kreis der Mitglieder einzuladen. Nach Beschluss des Oberlandesgerichtes muss dazu dem Amtsgericht ein zusätzliches Formular von denjenigen Mitgliedern vorgelegt werden, die den Vorstand bereits aufgefordert hatten, einzuladen. Mit diesem Formular bestätigt ihr, dass ihr damit einverstanden seid, dass das Amtsgericht Krefeld auch in Eurem Namen angerufen wird. Aus Rechtsgründen können diejenigen, die im Mai nicht unterschrieben hatten, sich jetzt leider nicht einbringen.“
Alle, die bereits im Mai unterschrieben haben, können das Formular am Freitag, 31. Oktober, von 17 bis 20 Uhr in der Großmarktkantine unterschreiben. Alternativ kann das Formular hier herunterladen geladen, ausgefüllt, gescannt und an mitgliederantrag@mitgliederantrag-kfc.de geschickt werden. Es kann auch ausgefüllt in der Großmarktkantine abgeben werden.
„Sobald wir mit Eurer Unterstützung die ausreichende Anzahl an Unterschriften zusammen haben, werden wir beim Amtsgericht Krefeld erwirken, zur außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen zu dürfen“, so Christoph Epping, Jörg Gredig und Udo van Koll.
